Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge.

  1. Auftragserteilung
    1. Die zu erbringenden Leistungen werden im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben konkret bezeichnet.
    2. Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Auftragsscheins.
    3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen.
    4.  Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Auftrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  2. Mitwirkung des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine einzuhalten oder diese spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Erfolgt keine fristgerechte Absage und wird der Termin nicht wahrgenommen, kann der Auftragnehmer eine Ausfallgebühr in Höhe von 50,00 EUR netto verlangen. Diese beruht auf § 615 BGB und setzt voraus, dass sich der Auftragnehmer den entgangenen Vergütungsanspruch vorbehält, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.Wurden im Zusammenhang mit dem vereinbarten Termin bereits Ersatz- oder Einbauteile bestellt und erfolgt keine fristgerechte Absage, so fällt zusätzlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Nettoverkaufspreises der betroffenen Teile zur Deckung der Wiedereinlagerungskosten an.Dem Auftraggeber bleibt in beiden Fällen ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    Hinweis:
    Wird ein Termin für einen Montag vereinbart, muss die Absage spätestens am vorhergehenden Donnerstag erfolgen, da bestellte Teile in der Regel bereits freitags geordert werden.

  3. Preisangaben und Kostenvoranschläge; Fehlersuche
    1. Auf Wunsch werden im Auftragsschein voraussichtliche Preise angegeben.
    2. Verbindliche Preisangaben erfordern einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Die Erstellung kann mit bis zu 20 % des ausgewiesenen Gesamtbetrags inkl. MwSt. berechnet werden. Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um bis zu 10 % gilt als vom Auftraggeber akzeptiert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Arbeiten zur Fehlerdiagnose bzw. Fehlersuche sind aufgrund ihrer Komplexität im Vorfeld regelmäßig nicht abschätzbar und können daher nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlags sein. Die hierfür entstehenden Arbeitskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Auftraggeber wird vor Beginn der Fehlersuche auf die voraussichtliche Dauer und den Abrechnungsmodus hingewiesen.
    4. Sämtliche Preisangaben verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Fertigstellungstermin
    Verbindliche Fertigstellungstermine sind schriftlich zu vereinbaren. Bei Änderungen des Leistungsumfangs wird unverzüglich ein neuer Termin mitgeteilt und nach Absprache vereinbart.
  5. Abnahme
    1. Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Gegenstand innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsanzeige und Rechnungserhalt abzuholen. Bei Tagesreparaturen verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage.
    3. Bei Abnahmeverzug kann eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr von 15,00 EUR netto/Tag erhoben werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung trägt der Auftraggeber.
  6. Berechnung des Auftrags
    1. Die Rechnung weist Leistungen und Materialien getrennt aus.
    2. Bei Ausführung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags wird auf diesen Bezug genommen, zusätzliche Arbeiten werden gesondert aufgeführt.
    3. Beim Tauschverfahren müssen Altteile dem Lieferumfang entsprechen und wiederaufbereitbar sein.
    4. Die Umsatzsteuer trägt der Auftraggeber.
    5. Beanstandungen und Korrekturen müssen innerhalb von sechs Wochen geltend gemacht werden.
    6. Bei Abrechnung gegenüber Versicherungen erfolgt die Preisermittlung auf Grundlage der jeweils geltenden regionalen Vorgaben und marktüblichen Kalkulationssysteme.
  7. Zahlung
    1. Zahlungen sind bei Abnahme fällig, spätestens sieben Tage nach Rechnungserhalt.
      Verzug nach den sieben Tagen, Verzugszinsen vom Auftraggeber zu dem jeweiligen Tageszins, § 286 Abs. 3 BGB.
    2. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Verbrauchern steht die Aufrechnung auch mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Forderungen zu.
    3. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  8. Pfandrecht
    Dem Auftragnehmer steht ein vertragliches Pfandrecht an den in Besitz gelangten Gegenständen zu, auch für Forderungen aus früheren Arbeiten, soweit ein Zusammenhang besteht.
  9. Werbenutzung
    1. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer Fotos des ihm überlassenen Fahrzeugs zu Werbezwecken in digitalen Medien (z. B. Social Media, Website) sowie in Printmedien verwenden darf, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung alle  personenbezogenen Merkmale wie Kennzeichen, Aufkleber oder andere identifizierende Hinweise unkenntlich zu machen. Eine Zuordnung zum Auftraggeber ist somit nicht möglich.
    3. Die Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
  10. Sachmängelhaftung
    1. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten keine Haftungsbeschränkungen.
    3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
    4. Eine etwaige Haftung bei Arglist, Garantie, Beschaffungsrisiko und Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    5. Mängel sind beim Auftragnehmer geltend zu machen. Bei Fremdwerkstätten-Einsatz ist vorherige Zustimmung einzuholen.
  11. Haftung für sonstige Schäden
    1. Für nicht in Verwahrung gegebene Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
    2. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln gemäß Abschnitt X entsprechend.
  12. Eigentumsvorbehalt
    Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind.
  13. Gerichtsstand
    Für Unternehmer ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  14. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  15. Verbraucherhinweise
    1. Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
    2. Widerrufsrecht: Sofern ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird, gilt ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird in diesen Fällen beigefügt.
    3. Datenschutzhinweise werden gemäß DSGVO separat zur Verfügung gestellt.
  16. Widerruf
    Sofern Sie ein/e Verbraucher/in sind (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) gilt das folgende Widerrufsrecht:

    Widerrufsbelehrung
    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Beauftragung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KFZ-Technik Geißler, Liebigstraße 17-19, 64807 Dieburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular – verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
    Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

    KFZ-Technik Geißler
    Liebigstraße 17-19
    64807 Dieburg
    in**@******************er.de

    Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung
    der folgenden Dienstleistung:
    (Bitte Dienstleistung konkret benennen, z. B. Reparatur, Diagnose etc.)
    Bestellt am: _____________________
    Erhalten am: _____________________
    – Name des/der Verbraucher(s):
    – Anschrift des/der Verbraucher(s):
    – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): –
    Ort, Datum:
    (*) unzutreffendes bitte streichen.

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Stand: 07/2025